Die Arten von Energieversorgern in Deutschland

Die Arten von Energieversorgern in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieversorgern. Es gibt überregionale und regionale Energieversorger. Erstere sind meist auch Besitzer der Hochspannungsnetze, letztere oft deren Tochterunternehmen. Ein Energieversorger ist, wie der Begriff schon sagt, ein Unternehmen, das andere mit Energie versorgt. Ein Energieversorger ist aber auch, wer Eigentümer von Energieversorgungsnetzen oder Teilen davon ist. Energieversorgungsnetze sind Stromnetze, Gas- und Fernwärmenetze.

Energieversorger erzeugen, verteilen und verkaufen Energie. Nach neuem EU-Recht sollen diese Unternehmen aus Wettbewerbsgründen aber nie alle drei Funktionen gleichzeitig ausüben. Sie kommen ansonsten zu Ungunsten des Verbrauchers in einen Interessenskonflikt. In Deutschland ist das zum Teil noch der Fall. Hier haben die vier großen Energieversorger eine Monopolstellung. Dies äußert sich sehr deutlich darin, dass die Energieversorger in den letzten Jahren Gewinnsprünge verzeichneten, während der Verbraucher Jahr für Jahr zweistellige Preiserhöhungen in Kauf nehmen musste. Die Energieversorger speisen genau so viel Strom in das Stromnetz ein, wie der Verbraucher abnimmt. Sobald der Strom eingespeist ist, ist er nicht mehr zu unterscheiden. Es kommt also beim Endverbraucher immer der gleiche Strom an, egal bei welchem Anbieter er bestellt hat. Hat der Kunde einen Vertrag über Ökostrom abgeschlossen, ist allerdings gewährleistet, dass gemäß des bestellten Anteils Strom aus Ökostromerzeugung eingespeist wird.

Mittlerweile gibt es immer mehr Energieversorger, die auf Ökostrom setzen. Der liberalisierte Energiemarkt macht es möglich. Er schreibt nämlich vor, dass der Zugang zu den Versorgungsnetzen Dritten ermöglicht werden muss. Weiterhin legt er das Netznutzungsentgelt fest und hat das Ziel der Entflechtung, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Ziel des liberalisierten Energiemarktes in der EU ist es, einen größeren Wettbewerb zu schaffen. Dies ist nicht einfach, denn freier Wettbewerb ist bei den Versorgungsnetzen nicht möglich. Sie müssen flächendeckend sein und können nicht nur nach wirtschaftlichen Aspekten betrieben werden. Deshalb gibt es das staatlich regulierte Netznutzungsentgelt für diese Netze, festgelegt von der Bundesnetzagentur. Dieses Entgelt macht ungefähr ein Drittel des Strompreises aus.

Obwohl es in Deutschland weit über 800 Energieversorger gibt, teilen sich vier Großunternehmen den Markt auf: RWE, E.O.N, Vattenfall und EnBW bestimmen 80% des Energiemarktes. Sie sind auch durch zahlreiche Energieverbände bestens vertreten. Noch ist der Energiemarkt ein Eldorado für die Anbieter. Bald hoffentlich aber durch mehr Wettbewerb auch ein Eldorado für die Kunden.

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